Gewinnt einen von zwei beyerdynamic DT 240 PRO im Gewinnspiel. Der geschlossene Over-Ear Kopfhörer überzeugt mit einem leichten Gewicht und einen sehr guten Sound. Das Gewinnspiel läuft bis zum 31.08.2018.
Studiokopfhörer für unterwegs
Die DT Pro Serie von beyerdynamic ist eigentlich eine klassische Studiokopfhörerserie für den professionellen Betrieb. Mit dem kleinen Ableger beyerdynamic DT 240 PRO hat man nun einen Over-Ear Kopfhörer im Angebot, den man gerne auch in die Tasche stecken kann. Denn mit seinen kompakten Maßen und seinem kleinen Gewicht von nur 234 g (mit Kabel), fällt der Kopfhörer kaum ins Gewicht.
Verarbeitung der DT 240 PRO
Die Kopfhörer sind robust gebaut, was im täglichen Gebrauch in der U-Bahn und Freizeit sehr gut ist. Die Ohrpolster sind tauschbar und durch ihre weiche Art sehr gut tragbar. Auch nach längerer Zeit hat man einen angenehmen Tragekomfort und keine Schmerzen. Das Gewicht von nur 234 g ist sehr leicht und ermöglicht das tragen der DT 240 PRO auch über einen längeren Zeitraum. Die Größe der Kopfhörer lässt sich beidseitig anpassen.
Klang im Alltag
Im Vergleich zu den ebenfalls getesteten Aventho wireless ist man bei den DT 240 PRO in einer anderen Preisklasse. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man schlechten Klang erhält, im Gegenteil. Der DT 240 PRO ist basslastig genug für meine bevorzugte Rockmusik und muss sich nicht verstecken. Eine personalisierte Anpassung gibt es nicht, jedoch verrichtet der Kopfhörer „out of the box“ seinen Dienst sehr gut. Das insgesamt positive Klangbild hat mich überzeugt und eventuell habt Ihr ja nun bald selbst die Chance, Euch ein Bild der beyerdynamic DT 240 PRO zu machen.
Gewinnspiel und das „Kleingedruckte“
Verlost werden zwei beyerdynamic DT 240 PRO im Wert von jeweils ca. 85 €. Die Verpackung eines Gerätes wurde für den Test geöffnet. Die Verlosung und Auslosung erfolgt über „Rafflecopter“, die beiden Gewinner werden am Ende des Gewinnspiels bekannt gegeben. Das Gewinnspiel endet am 31.08.2018. Teilnehmen kann jeder, der die „Rafflecopter“ Bedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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