Die Arbeitszeiterfassung ist ein oft diskutiertes Thema unter Unternehmern. Die einen haben sich von jeglicher Form der Zeiterfassung verabschiedet, die anderen suchen noch nach Möglichkeiten, um ihrer Pflicht nachzukommen. Softwarelösungen können ihnen dabei unter die Arme greifen.

NicoElNino/shutterstock.com
Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung gibt es?
Wenn Arbeitgeber an Arbeitszeiterfassung denken, stellen sie sich oftmals nichts als Bürokratie vor. Natürlich kann die Erfassung mit großem Aufwand betrieben werden, etwa mit Chipkarten und Kartenlesern oder ganz einfach per Hand. Eine andere Frage ist die nach dem Vertrauen: Lasse ich meine Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst aufschreiben? Und wer versichert mir, dass sie dies auch angemessen tun? Arbeitszeiterfassung lässt sich aber auch einfach und komfortabel gestalten. Software-Lösungen wie der Pylot Schichtplaner Plus sind ein gutes Beispiel dafür. In diesem Schichtplaner kann der Arbeitgeber zusammen mit dem Schichtleiter die verschiedenen Arbeitszeiten der Mitarbeiter grafisch übersichtlich eintragen und jederzeit im Blick behalten.
Darüber hinaus erlaubt es das System, spontan auf Änderungen zu reagieren. Und wer schon einmal in einem Unternehmen mit Schichtbetrieb gearbeitet hat, der weiß: Ausnahmen sind eher die Regel. Schichten müssen verschiebbar sein, wenn Mitarbeiter krank sind oder Urlaub haben. Gleichzeitig soll aber nichts unter den Tisch fallen – das ist sowohl im Interesse des Arbeitgebers, der auf seine Personaldeckung achten muss, als auch im Interesse des Arbeitnehmers, der für seine geleistete Arbeit ordnungsgemäß bezahlt werden will. Somit kann eine Arbeitszeiterfassung, die unbürokratisch organisiert ist, im beidseitigem Interesse sein und damit auch einen großen Einfluss auf das Arbeitsklima haben.
Haben Mitarbeiter öfter das Gefühl, dass ihre Überstunden nicht wahrgenommen werden, sind sie zurecht frustriert. Und einen wirklichen Überblick darüber, wer wie viel arbeitet, hat man auch als wachsamer Unternehmer ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern einfach nicht mehr.
Wer muss Arbeitszeit erfassen?
In Deutschland existiert derzeit noch keine gesetzliche Pflicht zur generellen Erfassung von Arbeitszeit. Lediglich Überstunden müssen aufgeschrieben werden. De facto umgehen viele Arbeitgeber dies aber mit einer Vertrauensarbeitszeit. Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs soll das nun aber anders werden: Um dem Urteil gerecht zu werden, müssen viele Länder nationale Gesetze zur Erfassung von Arbeitszeit erlassen. In Deutschland wird das demnächst auch passieren, auch wenn die Reformen nur schleppend vorankommen. Wie die Länder im Einzelnen ihre Gesetze zur Arbeitszeiterfassung regeln, steht ihnen frei. Klar ist aber: Es wird etwas passieren, auch im Sinne des Arbeitnehmerschutzes.
Klug ist, wer jetzt schon nach Lösungen Ausschau hält, wie sich Arbeitszeit schnell und unkompliziert aufschreiben lässt, ohne dass ein enormer Verwaltungsaufwand entsteht. Wie dieser Text hoffentlich zeigen konnte, kann die einfache und präzise Erfassung der Arbeitszeit im Endeffekt etwas sein, wovon alle Beteiligten in einem Unternehmen profitieren.