E-Scooter haben sich vom Trend zu einem festen Bestandteil im Straßenverkehr entwickelt. Die Fahrzeuge sind schnell, flexibel und emissionsarm. Damit sprechen sie das Lebensgefühl der Zeit an. Viele Menschen setzen neben den Leihmodellen auf ein eigenes Fahrzeug. So steht der elektrische Roller immer fahrbereit zur Verfügung. Es ist jedoch kein Fahrspaß ohne Regeln. Wie jedes Verkehrsmittel bringt der E-Scooter Pflichten und Verantwortung mit sich.

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Anmeldung und Verkehrspflicht
E-Scooter, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine Versicherung haben. Ohne sie ist das Fahren illegal und kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Um einen E-Scooter anmelden zu können, muss das Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Beim Kauf sollte man daher unbedingt prüfen, ob der Hersteller die entsprechenden Unterlagen mitliefert. Eine amtliche Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist nicht erforderlich. Nach der Anmeldung und dem Abschluss der Versicherung muss die Versicherungsplakette gut sichtbar am Roller angebracht werden.
Wo darf man fahren?
Die Frage nach dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr polarisiert. E-Scooter gehören in Deutschland auf den Radweg oder auf den Radfahrstreifen. Gibt es keinen, so darf auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege sind ein absolutes Tabu. Auch wenn E-Scooter klein und wendig sind, dürfen sie auf Fußwegen nicht genutzt werden. Erlaubt ist eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren und es ist kein Führerschein erforderlich. Eine Helmpflicht besteht nicht, dennoch ist es empfehlenswert, einen zu tragen – zum eigenen Schutz.
Regeln und Verantwortung
Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, gilt rechtlich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs. Das bedeutet: Promillegrenzen sind dieselben wie beim Auto. Schon ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot, für Fahranfänger gilt 0,0 Promille. Ebenfalls untersagt sind die Handynutzung am Lenker sowie der Konsum von Betäubungsmitteln. Weiterhin tragen Besitzer und Besitzerinnen Verantwortung für die Verkehrssicherheit ihres Scooters. Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren müssen funktionieren.
Mit dem E-Scooter in Bus und Bahn
Der Transport von E-Scootern ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Die Vorgaben werden von den regionalen Verkehrsverbänden herausgegeben. Klappbare Modelle, die als Gepäckstück durchgehen, haben diesbezüglich klare Vorteile. Sie können meist kostenlos mitgenommen werden. Feste Scooter ohne Klappmechanismus benötigen oft ein Zusatzticket. Es ist sinnvoll, sich vor Fahrtantritt nach den Vorgaben des Transportunternehmens zu erkundigen.
Das Potenzial von E-Scootern
Der größte Vorteil der Elektrofahrzeuge zeigt sich auf kurzen bis mittellangen Strecken. Der Weg zur Uni, zur Arbeit oder zum Bahnhof lässt sich schnell, kostengünstig und ohne Parkplatzsuche oder Stau gestalten. In Kombination mit Bus und Bahn entsteht ein nachhaltiger Mobilitätsmix, der in Städten ausgezeichnet funktioniert. Auch auf Reisen, beim Camping oder für den schnellen Einkauf um die Ecke sind E-Scooter praktisch. Eine Reichweite von maximal 60 Kilometern in der Premiumklasse schränkt die Vorteile in ländlichen Regionen ein.