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Telekom-Drosselung unzulässig – Flatrate ohne Einschränkungen

Landgerichts Urteil zum Fall Telekom-Drosselung. Verbraucherzentrale NRW mit Klage erfolgreich. Surfgeschwindigkeit darf nicht eingeschränkt werden.

Gute Nachrichten für alle Flatrate-User

Nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts darf die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Flatrates nicht einschränken bzw. drosseln. Eine Klauses im Vertrag erklärten die Richter als unzulässig. Dabei betrifft das Urteil die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 KBbit/s, als auch auf 2 MBit/s. Das Gericht gab damit der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. In der Begründung der Zivilkammer des Gerichts heißt es, dass Kunden mit dem Begriff Flatrate eine bestimmte Surfgeschwindigkeit verbinden, die nicht eingeschränkt wird.

Die Pläne der Telekom für eine Tempodrosselung hatten für große Aufregung im Netz gesorgt. Das Unternehmen wurde für die Pläne stark kritisiert. Auch in der Politik wurde das Thema intensiv behandelt und die Telekom für die Pläne kritisiert. Ob dies das letzte Wort in der Angelegenheit ist lässt sich schwer abschätzen, jedoch ist dies für die Zukunft ein postives Zeichen für alle Flatrate-User.

Quelle: Tagesschau.de

 

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