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Krypto-Assets in Deutschland: Strenge Regulierung seitdem 1. Januar 2020

Es ist soweit: seit 1. Januar reguliert Deutschland die sogenannten „Kryptowerte“, d.h. sie werden offiziell als Finanzinstrument in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. Die Verwahrung sowie Handel von Krypto-Assets, bedarf zukünftig einer Lizenz der BaFin. Da gerade „Kryptowerte“ mit hohen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken verbunden sind, liegt die 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) jetzt weit im Vordergrund. Voriges Jahr verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zur Umsetzung der AMLD5, welche weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen für Blockchain-Startups, FinTechs, Banken, Börsen und Industrieunternehmen haben soll.

Und nicht nur das: Beispielsweise, wenn sie zukünftig einen bestimmten Wert von Bitcoins in einen Online-Slot wie Moon Princess einstecken würden, wäre der Casino-Betreiber gesetzlich verpflichtet, ihr Geld zu überprüfen, obwohl sie mit Bitcoin bezahlt haben. Die mit diesen Veränderungen verbundenen Risiken und Chancen sollen möglichst ernst genommen werden, weil für den Umgang mit Krypto-Assets in Deutschland sind ab 2020 hohe Standarde und Marktinfrastrukturen erforderlich, wie sie wir auch von den traditionellen Kapitalmärkten kennen.

Wie hat die Geldwäscherichtlinie den Finanzmarkt beeinflusst und verändert?

Am 10. Januar 2020. wurde in der EU die fünfte Geldwäscherichtlinie (AMLD5) eingeführt. Dies könnte weitergreifende Auswirkungen nicht nur in Bezug auf Kryptowährungen, sondern auch auf die ganze Kryptowährungsbranche haben. Inwiefern? Von den Kryptowährungsbörsen und Depotverwaltern wird Beispielsweise zukünftig eine Registrierung bei den örtlichen Aufsichtsbehörden verlangt, sowie eine strenge Einhaltung der AML-Vorschriften. Laut einigen Experten wird sich die Durchsetzung von AMLD5 eher negativ auf die Unternehmen reflektieren, d.h. es würde den Unternehmen schwermachen, ihre Geschäftstätigkeit weiterhin normal auszuüben.

Es wurde sogar behauptet, dass die Informationen, die an die Regulierungsbehörden gegeben sein sollen, die aktuelle Benutzererfahrung radikal und sogar negativ verändern würden. Die Unternehmen fühlten sich entweder der Aufgabe nicht gewachsen, oder wollten es nicht vollziehen. Und so manche sahen sich gezwungen, ihre Geschäfte abzuschließen.

Im Gegensatz zu Kryptogeschäften, sind traditionelle Banken immer risikoorientiert

Ein Teil dieses Gesetzes ersucht von den Banken mehr Offenheit und Kooperation bezüglich der Bereitstellung ihrer Dienste den Krypto-Unternehmen gegenüber. Banken lassen sich in diese Zusammenarbeit ein, um das De-Risking zu üben, sowie um Fragen bezüglich der Rentabilität, Finanzkrise und Reputationsrisiken aus dem Weg zu räumen, wobei ein berechtigter Grund für die Abbrechung der Verbindung zu Krypto-Unternehmen generell nur in Fällen verbunden mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sein sollte. Und natürlich gehört nicht gleich jedes Krypto-Unternehmen sofort in diese Kategorie.

Für die Finanzinstitute ist es ein Weg um die Risiken zu vermeiden, statt die mit Risiken verbundene Transaktionen vorzunehmen. Allerdings waren Finanzinstitute, die De-Risking praktizieren, schon immer für die Kryptoindustrie problematisch. Mit dem AMLD5 soll es aber anders sein.

Kryptogeschäfte sind in Bezug auf AMLD5 den Banken gleichgestellt

AMLD5 hat es möglich gemacht: digitale bzw. virtuelle Werte und Anbieter virtueller Werte als verpflichtete Einheiten sind offiziell anerkannt worden. Banken können also Transaktionen mit Krypto-Unternehmen nicht einfach so ablehnen, nur weil sie in der Kryptoindustrie tätig sind, solange sie selbstverständlich dementsprechende Beweise vorlegen, die die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften begründen können. Solange sich die Krypto-Unternehmen genau an den vorgeschriebenen Regeln halten, werden sie als normale Unternehmen behandelt. Banken sollten nur gültige und spezifische Gründe haben, um Transaktionen abzulehnen.

AMLD5 erfordert das Risikomanagement, anstatt die Risiken bewusst zu vermeiden. Jeder Fall und jede Transaktion sollen individuell bewertet werden. Dies kann allerdings eine große Herausforderung für Krypto-Unternehmen sein, da die Einhaltung der AMLD5-Vorschriften, sie letztendlich immer noch viel Geld kosten wird. Es ist durchaus möglich, dass kleinere Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Kosten, die sie sich nicht leisten können, Akquisitionen abschließen. Diese Unternehmen sind sich aber bewusst, dass dies auf lange Sicht vorteilhaft sein kann.

Für die Kryptoindustrie kann die Integrierung von 5. EU-Geldwäscherichtlinie gewiss auch als eine Herausforderung betrachtet sein, oder vielmehr als eine Chance und ein Ansatzpunkt, um zu zeigen sowie auch um zu beweisen, wie engagiert und ernsthaft sie sind, wenn es um die Lieferung solider und wirksamer Lösungen in diesem Bereich geht.

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